20. Januar 2012

Costa Concordia - was sagt ihre Reiseversicherung dazu?

Abgelegt unter: Allgemein — @ 15:44
Rechtsanwältin Alexandra Zimmer
Ravensburg Tel.: 0751-366 250

Die Berichterstattung über den havarierten Luxusdampfer Costa Concordia nimmt kein Ende und nach wie vor ist die genaue Zahl der Vermissten nicht ganz geklärt.
In den kommenden Wochen und Monaten ist zu erwarten, dass erhebliche Schadenersatzforderungen der überlebenden Passagiere gegen den Reiseveranstalter und möglicherweise die Reederei geltend gemacht werden.

Wie sich die Schadenersatzansprüche der Passagiere genau zusammensetzen wird jeweils im Einzelfall zu klären sein. Jedenfalls steht den Passagieren Schadenersatz für ihr verlorenes Gepäck, beschädigte Kleidung und entgangene Urlaubsfreuden zu. Auch der Reisepreis wird im vorliegenden Fall zumindest für die nicht stattgefundenen Reisetage zu erstatten sein.
Eine weitere Position könnten mögliche Schmerzensgeldansprüche wegen psychischer Probleme aufgrund des Unglücks sein. Diese müssen jedoch erst durch ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Zur Geltendmachung dieser Ansprüche laufen allerdings recht kurze Verjährungsfristen. Im Regelfall können Ansprüche nur innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Gleichzeitig können noch gesonderte Anmeldefristen - z.B. für Reisegepäck - laufen, die sich üblicherweise auf 14 Tage belaufen. Genaueres können Sie Ihren Reisebedingungen entnehmen.

Sind Sie betroffen? Wir beraten Sie gerne.


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