Das hat sich schon so mancher gefragt, nachdem er eine über 10-Seitige Abmahnung einer deutschen Anwaltskanzlei bekommen hat, in der er aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag zwischen 250 und 1800 EUR zu bezahlen.
Eines mal vorweg: Filesharing ist nichts, was einem im Internet “ausversehen” passiert. Im Gegenteil, um Filesharing - also das Tauschen von Dateien im Internet mit anderen Nutzern - betreiben zu können, muss ein sog. Filesharing-Programm auf dem jeweiligen PC installiert werden. Erst dieses Programm macht den Datenaustausch zwischen zwei Privatpersonen möglich.
Die Programme an sich (z.B. Emule, Edonkey, KaZAa, bittorrent, usw) sind an sich nicht rechtswidrig. Auch das Tauschen von (privaten) Dateien ist prinzipiell erlaubt. Rechtlich problematisch wird das Filesharing erst, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht werden. Dabei handelt es sich meist um Filme, Musikdateien, Computerspiele oder Bilddateien.
Wenn ein Musik-, Film-, oder Bildwerk urheberrechtlich geschützt ist, dann ist die Vervielfältigung, das öffentlich Zugänglichmachen oder die Verbreitung desselben nicht nur strafbar, sondern wird in der Regel ganz massiv zivilrechtlich verfolgt. Die “Täter” bzw. die Inhaber des Internetanschlusses werden durch gewisse Anwaltskanzleien abgemahnt. Die Rechteinhaber verlangen im Wesentlichen drei Dinge: 1. Unterlassung, 2. Schadenersatz und 3. Kostenerstattung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen, auf jeden Fall auf diese Abmahnung zu reagieren. Das Risiko, dass Sie verklagt werden ist zu groß und kann mit kompetenter anwaltlicher Hilfe erheblich verringert werden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unser Team kann mittlerweile auf jahrelange Erfahrung in diesen Fällen zurück blicken.
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